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Telekommunikationsgesetz. Begriff: Abk. f? "Telekommunikationsgesetz". Das Telekommunikationsgesetz wurde im Sommer 1996 vom Bundestag beschlossen und legt die Regelungen f? die Teilnehmer am liberalisierten Telekommunikationsmarkt ab 1. Januar 1998 fest.
Ãâó: www.lisocon.de/502.htm
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Telekommunikationsgesetz. Regelt als Nachfolger des Fernmeldeanlagengesetzes (FAG) die technische Seite der Telekommunikation und betrifft vor allem Netzbetreiber. Siehe auch MDStV und IuKDG.
Ãâó: www.torsten-horn.de/glossar/GlossarT.htm
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